Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krombach.
Der Windelausweis für Kinder hat eine Gültigkeit von drei Jahren (berechnet ab Geburt). In anderen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung bei der Beantragung vorzulegen, die alle drei Jahre erneuert werden muss. Ist der Ausweis nicht mehr erforderlich, muss dieser an die Gemeinde Krombach umgehend zurückgegeben werden. Bei Wegzug aus der Gemeinde Krombach ist er ebenfalls unverzüglich zurückzugeben.
Zur Entsorgung dürfen nur die von der Gemeinde Krombach im Rathaus ausgegebenen Säcke verwendet werden. Der Ausweis ist bei Abholung der Windelsäcke im Rathaus sowie bei Abgabe der Windelsäcke im Recyclinghof vorzuzeigen. Die Windelsäcke (Rolle 25 Stck., Preis 12,50 €) können im Rathaus und in der Bücherei zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden.
Die Abgabe der Säcke ist möglich zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofs.
Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet. Bei Missbrauch, wird ein Ordnungsgeld von 500,- € erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen.