Was bezweckt das Förderprogramm „Dorferneuerung“ des Freistaates Bayern?
Dörfer sollen attraktiver gemacht werden, damit ...
- die Jungen dableiben
- die Alten sich wohler fühlen
- der Wohn- und Lebensraum angenehmer wird
- man sich wieder im Dorf treffen kann.
- Leben in diesem Dorf Spaß macht
Dörfer können attraktiver werden durch ...
- mutige Unternehmer, die neue Arbeitsplätze etablieren
- schaffen von Treffpunkten
- Treff- und Betreuungsstätten für unsere Omas und Opas.
- gastfreundliche Einrichtungen
Natürlich helfen dabei optische Verschönerungen und funktionelle Erweiterungen, die im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms für unsere Dorfentwicklung bezuschusst werden. Aber das ist nicht einmal die halbe Miete. Es braucht Initiative von jedem Einwohner! Informationen zur Dorferneuerung vom Ministerium Ländliche Entwicklung Ein starker Partner für einen starken Raum.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt: Bayerns ländlicher Raum ist lebenswert und soll es bleiben. Auch die Menschen dort erwarten attraktive Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen, die denen der Städte nicht gleichen, aber gleichwertig sind. Dafür steht der Freistaat Bayern den Bürgern und Kommunen durch Ländliche Entwicklung zur Seite, um Dörfer, Landschaften und Regionen zu stärken. Vor Ort werden die Projekte von den sieben Ämtern für Ländliche Entwicklung begleitet. Sie betreuen in über 1 000 Gemeinden fast 2400 Projekte und gestalten attraktive Standortbedingungen für 1 Million Bürger.
Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Neben baulich-gestalterischen und infrastrukturellen Maßnahmen sowie Beiträgen zur Innenentwicklung der Dörfer, zur Energiewende und zum Klimaschutz wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher Ebene angeregt.
Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben. Förderung Im gemeinschaftlichen, öffentlichen, bürgerschaftlichen und privaten Bereich können Fördermittel gewährt werden für:
- Information, Moderation und Beratung
- Planungen und Konzepte (z.B. Innenentwicklungskonzepte, Energiekonzepte)
- Abmarkung, Vermessung und Bodenordnung
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse
- Renaturierung von Gewässern sowie Verringerung von Hochwassergefahren
- Gestaltung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen
- Bedarfsgerechte Ausstattung (Freiflächen und Plätze, dorfgerechte Freizeit- und Erholungsrichtungen, umweltfreundliche Ver- und Entsorgungsanlagen)
- Öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtungen für die Nahversorgung, Dorfgemeinschaft oder Dorfkultur (Dorfläden, dörfliche Kulturelemente, Gemeinschaftshäuser, Dorfmuseen etc.)
- Bauliche und gestalterische Maßnahmen an denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden sowie ortsbildprägenden Gebäuden für gemeindliche und gemeinschaftliche Zwecke
- Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken
- Um-, An- und Ausbaumaßnahmen bei Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden
- Hofraum- und Vorbereichsgestaltungen im privaten Bereich
Die Zuschüsse betragen für öffentliche Maßnahmen i. d. R. bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde und der demographischen Entwicklung. Für private Maßnahmen i. d. R. bis zu 30 % der Kosten, wobei Prozentsatz und Förderhöchstsumme je nach Art der Maßnahme festgesetzt werden.